Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 21.05.2010 - 7 O 47/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29549
LG Itzehoe, 21.05.2010 - 7 O 47/10 (https://dejure.org/2010,29549)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 21.05.2010 - 7 O 47/10 (https://dejure.org/2010,29549)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 7 O 47/10 (https://dejure.org/2010,29549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,29549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1976 - VIII ZR 148/74

    Voraussetzungen für die Pfändung eines hinterlegten Betrags - Anforderungen an

    Auszug aus LG Itzehoe, 21.05.2010 - 7 O 47/10
    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, dass die Annahme eines solchen Schuldversprechens bei der Übernahme einer persönlichen Haftung und Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in aller Regel konkludent spätestens durch Entgegennahme der vollstreckbaren Ausfertigung erfolgt (BGH Urt. v. 19.5.1958, WM 1958, 1194; BGH Urt. v. 21.1.1976, WM 1976, 254).

    Da in der Entgegennahme der vollstreckbaren Ausfertigung bereits die konkludente Annahme des Schuldversprechens liegt, kann ein gesonderter Nachweis der Annahme in der Regel nicht gefordert werden (BGH Urt. v. 21.1.1976, WM 1976, 254).

  • BGH, 19.05.1958 - VII ZR 114/57
    Auszug aus LG Itzehoe, 21.05.2010 - 7 O 47/10
    Es entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, dass die Annahme eines solchen Schuldversprechens bei der Übernahme einer persönlichen Haftung und Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in aller Regel konkludent spätestens durch Entgegennahme der vollstreckbaren Ausfertigung erfolgt (BGH Urt. v. 19.5.1958, WM 1958, 1194; BGH Urt. v. 21.1.1976, WM 1976, 254).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht